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Gerichtsurteile

Hundehaltung Az.: VIII ZR 329/11 vom 22.01.2013

Wurde die Haltung von Hunden im Mietvertrag nicht ausgeschlossen, darf der Vermieter sie nicht nachträglich grundlos untersagen.
Geklagt hatte ein Wohnungseigentümer, der seine 95 qm grosse Wohnung für einen Bearded Collies ungeeignet hielt und die Abschaffung des Tieres forderte. Das Gericht stellte jedoch fest, dass entscheidend der Mietvertrag sei, der die Haltung des Hundes nicht verbiete.

 

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